Rissüberwachung an Baudenkmälern: Wie lässt sich das Kulturerbe schützen?
An einem denkmalgeschützten Gebäude erfolgt die Rissüberwachung in einem technischen und rechtlichen Rahmen, der den Einsatz bestimmter Lösungen – etwa von Gerüsten – einschränken kann.
Welche besonderen Auflagen gelten für Baudenkmäler, und welche Methoden eignen sich für die Rissüberwachung? Dieses Merkblatt richtet sich an Sachverständige, Bauingenieure, Architekten und Denkmalpfleger, die mit der Bauwerksüberwachung historischer Gebäude betraut sind. Speziell zu Sakralbauten finden Sie weitere Hinweise in unserem Merkblatt zur Verformungsüberwachung von Kirchen.
Baudenkmal und Risse: die Auflagen für geschützte Bausubstanz
Der Denkmalschutz ist eine öffentlich-rechtliche Beschränkung des Eigentums und in Deutschland Ländersache: Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Denkmaleigenschaft und Unterschutzstellung
Je nach Bundesland wird ein Gebäude entweder durch Eintragung in die Denkmalliste unter Schutz gestellt (konstitutives System), oder es ist bereits kraft Gesetzes geschützt, sobald es die Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllt – die Denkmalliste hat dann nur nachrichtlichen Charakter (deklaratorisches System).
Maßnahmen an einem Baudenkmal bedürfen in der Regel einer denkmalrechtlichen Genehmigung (Erlaubnis) der Unteren Denkmalschutzbehörde, die dabei die Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege) beteiligt. Diese fachliche Begleitung kann sich von der Voruntersuchung bis zur Abnahme der Arbeiten erstrecken.
Auch die Umgebung eines Baudenkmals ist geschützt (Umgebungsschutz): Maßnahmen in seiner Nähe können ebenfalls genehmigungspflichtig sein, wenn sie das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen.
Auswirkungen auf die Rissüberwachung
Soll an einem Baudenkmal eine Rissüberwachung durchgeführt werden, ist mit mehreren Auflagen zu rechnen:
- Zugangsbeschränkungen: keine Gerüste außerhalb des genehmigten Bereichs, Auflagen zur Sicherung der Baustelle …;
- Einschränkungen bei der Befestigung aufgrund des Alters oder der Empfindlichkeit des Untergrunds (Naturstein, historische Mörtel, Originalputze);
- Auswahl von Messsystemen mit möglichst geringer optischer Wirkung.
Die Anbringung von Messinstrumenten ist im Einzelfall zu prüfen – in Abstimmung mit dem für das Denkmal verantwortlichen Architekten bzw. Planer und gegebenenfalls mit den zuständigen Stellen (Untere Denkmalschutzbehörde, Landesamt für Denkmalpflege). Bleibt der Eingriff vollständig reversibel, unauffällig und zerstörungsfrei, kann je nach Bundesland eine vorherige Abstimmung mit der Behörde genügen.
Erfordert die Installation hingegen Bohrungen, eine sichtbare Befestigung oder eine dauerhafte Vorrichtung an einem Baudenkmal, ist in der Regel eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes erforderlich.
In jedem Fall empfiehlt es sich, den für das Objekt zuständigen Architekten bzw. Denkmalpfleger bereits in der Planungsphase einzubeziehen, um die Methode und die Eignung der Messgeräte abzustimmen.
Wie lassen sich diese Auflagen bei der Rissüberwachung an einem Baudenkmal einhalten?
Viele Baudenkmäler weisen besondere bauliche Erschwernisse auf: große Höhen, Fassaden mit Bauschmuck, empfindliche Materialien oder nicht begehbare Bereiche.
Diese Bedingungen erfordern leichte, unauffällige und einfach demontierbare Lösungen, mit denen sich Risse an einem Baudenkmal überwachen lassen, ohne den Untergrund zu beschädigen – und ohne Gerüst, wenn dieses nicht zulässig ist.
Um die richtige Lösung zu finden, gilt es zunächst, die vorhandenen Daten auszuwerten:
- Fotodokumentation und Schadenskartierung;
- Bestimmung der Rissart (Schwinden, Setzung, Differenzbewegung, thermisch bedingte Bauschäden);
- Beurteilung des Untergrunds (Naturstein, Mauerwerk, Putz, Metall).
Auf dieser Grundlage lässt sich ein Messkonzept festlegen, das auf die Art der Bauschäden und die Schutzwürdigkeit des Gebäudes abgestimmt ist.
Welche Lösungen zur Rissüberwachung und Rissbreitenmessung eignen sich für ein Baudenkmal?
Mit präzisen und unauffälligen Messgeräten können Fachleute die Entwicklung von Bauschäden verfolgen, ohne die denkmalgeschützte Substanz des Gebäudes zu beeinträchtigen.
Befestigung durch Kleben
Die Befestigung muss sowohl die im Laufe der Zeit geschwächten Oberflächen als auch empfindliche Untergründe wie porösen Kalkstein oder Kalkmörtel schonen.
Ist jede Bohrung untersagt – selbst mit geringem Durchmesser, wie die 4-mm-Bohrung für die Montage mechanischer Riss-Messlehren –, ist das Kleben die ideale Alternative. Auf einem tragfähigen Untergrund genügen dafür die Klebepads, die den mechanischen Riss-Messlehren beiliegen.
Transparente Riss-Messlehren, wie sie Saugnac Messgeräte anbietet, sind besonders unauffällig und gewährleisten dennoch eine präzise Ablesung bei der Rissüberwachung.
Die Fernüberwachung für schwer zugängliche Bereiche
Befindet sich der Riss in einem schwer zugänglichen Bereich, ermöglicht die Fernüberwachung regelmäßige Messungen ohne aufwendige Hilfsmittel wie Gerüste.
Elektronische Messgeräte übertragen die Daten an eine Überwachungsplattform. Das erleichtert zugleich die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachleute, die am selben Bauwerk tätig sind.
Der vernetzte Rissmonitor R1 misst die Rissbreite mit einer Auflösung von 0,01 mm sowie Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Für Risse mit großen Bewegungen deckt der vernetzte Rissmonitor R2 dank seines abgesetzten Sensors einen Messbereich von rund 100 mm ab. Die Messwerte werden automatisch an die kostenlose Saugnac.app übertragen: Dort lassen sich Grafiken erstellen, Alarmschwellen festlegen und die Daten per Link mit allen Beteiligten teilen.
Methode und Häufigkeit der Messungen richten sich nach der Rissart. Bei einem stabilisierten Schaden kann eine monatliche Messung genügen, bei einem aktiven, sich weiter öffnenden Riss sind häufigere Messungen angebracht. Die automatische Messung liefert dann ein genaues Bild der Änderungen der Rissbreite und macht den Trend sichtbar (Stabilisierung, Verschlechterung, jahreszeitlicher Zyklus).
Rechtliche Vorgaben einhalten: Genehmigungen und Abstimmung
Die Rissüberwachung an einem Baudenkmal ist ein wissenschaftlich-technisches, aber auch ein administratives und rechtliches Vorhaben.
Die denkmalrechtliche Genehmigung
Nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder dürfen an einem Baudenkmal ohne vorherige Genehmigung keine Veränderungen, Instandsetzungen oder Installationen vorgenommen werden.
Diese Genehmigung ist auch für punktuelle technische Maßnahmen erforderlich, sobald sie die Substanz oder das Erscheinungsbild des Gebäudes verändern.
Die Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege) begleitet das Vorhaben fachlich – von der Bestandsaufnahme bis zum Abschluss der Arbeiten.

